„Was wird es ungefähr kosten?“ wird eine besonders wichtige Frage für Sie sein, wenn Sie überlegen, die Dienste eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Für die Verrechnung meiner Leistungen gibt es drei Möglichkeiten:

  1. Grundsätzlich verrechne ich nach Stundensatz. Mein aktueller Stundensatz beträgt EUR 200,00 + 20 % USt, also EUR 240,00. Wenn ich nach Stundensatz verrechne, sind dadurch meine gesamten Leistungen abgedeckt.
  2. Bei Gerichtsverfahren verrechne ich nach Rechtsanwaltstarif. Dieser Tarif ist ein Gesetz, das vor allem festlegt, wie hoch der Kostenersatz für Anwälte bei Gerichtsverfahren ist. Die konkreten Kosten richten sich nach dem Streitwert und der Länge des Verfahrens. Bei den meisten Gerichtsverfahren gilt das Prinzip „der Verlierer zahlt alles“. Das bedeutet, dass derjenige, der ein Verfahren verliert, alles bezahlen muss: das Gericht, den eigenen Anwalt und den gegnerischen Anwalt.
  3. Für die Errichtung von bestimmten Verträgen verrechne ich eine Pauschale. Eine Pauschale kann ich dann verrechnen, wenn sich schon im Vorhinein gut abschätzen lässt, wie groß mein Aufwand insgesamt sein wird. Bei Miet-, Schenkungs- und Kaufverträgen ist das meistens der Fall.

Selbstverständlich arbeite ich auch mit Rechtsschutzversicherungen zusammen. Wenn Sie rechtschutzversichert sind, frage ich gerne für Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob ein bestimmter Fall gedeckt ist. Wenn sie eine Deckungszusage gibt, werden meine Kosten von Ihrer Versicherung übernommen.