In Österreich werden grundsätzlich Ihre nächsten Verwandten und, wenn Sie verheiratet sind, Ihr Ehepartner Ihre Erben. Sie können durch ein Testament aber auch eine andere Erbfolge festlegen. Damit ein Testament gültig ist, müssen Sie strenge Formvorgaben einhalten. Außerdem empfehle ich Ihnen, bevor Sie ein Testament errichten, genau zu überlegen, welche Konsequenzen die Erbfolge hat, die Sie festlegen möchten. Bei diesen Überlegungen unterstütze ich Sie gerne in einem gemeinsamen Gespräch.

Wenn Sie dann genau wissen, wie Sie Ihr Testament gestalten möchten, errichte es so für Sie, dass Ihre inhaltlichen Wünsche genau umgesetzt werden und die Formvorschriften eingehalten werden. Außerdem kann ich Ihnen erläutern, welche Alternativen es zu Testamenten gibt – zum Beispiel, indem Sie Immobilien schon zu Lebzeiten verschenken und Ihre Position gleichzeitig durch besondere Rechte absichern.

Der Tod eines Angehörigen bedeutet nicht nur eine emotional belastende Situation, sondern auch viele Wege und „Papierkram“ im Verlassenschaftsverfahren. Als sogenannter Erbenmachthaber kann ich diese Wege für Sie erledigen und Sie gleichzeitig bei wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Verlassenschaft beraten. Besonders wichtig ist die Frage, ob Sie eine bedingte oder eine unbedingte Erbantrittserklärung abgeben möchten. Wenn es mehrere Erben gibt, ist es außerdem sinnvoll, schon im Verlassenschaftsverfahren festzulegen, wie die Erbschaft aufgeteilt werden soll. Dazu kann ich mit Ihnen ein Erbteilungsübereinkommen erstellen, in dem Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden.