Ich verstehe die historische Entwicklung des Rechts in ihrer Breite von der römischen Antike bis zur juristischen Zeitgeschichte als Gesamtheit. Dennoch haben sich in meiner rechtshistorischen Tätigkeit folgende Forschungsschwerpunkte herausgebildet:

  • Verfassungsgeschichte der Habsburgermonarchie als konstitutioneller Monarchie
  • Strafrechtsgeschichte des 19. und frühen 20. Jahrhunderts
  • österreichische Wissenschaftsgeschichte derselben Periode
  • dogmatische Entwicklung des Privatrechts, insbesondere ab der Mitte des 18. Jahrhunderts

In meinem Habilitationsprojekt erforsche ich die Entwicklung der gewillkürten Stellvertretung.

Eine Liste meiner Publikationen gibt es hier, eine Aufstellung meiner Vorträge hier.