Miet- und Wohnrecht

Miet- und Wohnrecht ist ein Rechtsgebiet, das uns alle betrifft, weil es eines unserer Grundbedürfnisse betrifft. Trotzdem gehören Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht zu den unübersichtlichsten und kompliziertesten Materien im österreichischen Recht überhaupt.

Gerade im Mietrecht lautet die Antwort auf fast alle Fragen „das kommt darauf“ an, weil sich das Mietrecht für Alt- und Neubauten, für Ein- und Mehrfamilienhäusern wesentlich unterscheidet. Besonders wichtige, und gleichzeitig uneinheitliche Bereiche sind Befristungen, Kündigungsmöglichkeiten und der zulässige Mietzins.

Wenn Sie Mieter sind, kann ich für Sie prüfen, ob sich Ihr Vermieter an die gesetzlichen Vorgaben hält (z.B., ob Ihr Mietzins zu hoch ist), und Ihre Rechte gegenüber dem Vermieter auch durchsetzen.

Wenn Sie eine Wohnung vermieten möchten, erstelle ich für Sie gerne einen Mietvertrag, der den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Das Wohnungseigentumsrecht ist sehr komplex, weil es hier um einen Ausgleich der Interessen der einzelnen Wohnungseigentümer und der Wohnungseigentümergemeinschaft insgesamt geht. Gerade für Wohnungseigentümer ist dabei wichtig zu wissen, welche Anliegen man in welcher Form durchsetzen kann – ob man die Zustimmung der anderen Eigentümer benötigt, ob nur eine Mehrheit oder alle Eigentümer zustimmen müssen und wie man ein Anliegen nötigenfalls bei Gericht durchsetzen kann. Wenn Ihnen einen Eigentumswohnung gehört, unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre Interessen optimal und mit möglichst geringem Zeit- und Kostenaufwand durchzusetzen.

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, verkaufen oder verschenken möchten, kann ich diese Verträge selbstverständlich für Sie errichten.

Vertrags- und Immobilienrecht

Wenn Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen, verkaufen oder verschenken möchten, begleite ich Sie vom ersten Angebot über die Besteuerung bis zur Eintragung im Grundbuch. Bei Verträgen über Immobilien müssen die Unterschriften wegen der Eintragung im Grundbuch von einem Notar beglaubigt werden. Da ich regelmäßig mit einem Notar zusammenarbeite, können Sie das alles bei einem einzigen Termin in meiner Kanzlei zu günstigen Bedingungen erledigen.

Mittlerweile ist es – vor allem dank Internet – leicht, eine große Zahl von Muster für verschiedenste Verträge zu finden. Ein guter Vertrag ist aber immer eine „Maßanfertigung“, die Ihre ganz persönlichen Wünsche individuell und in juristisch einwandfreier Form berücksichtigt.

Erbrecht

In Österreich werden grundsätzlich Ihre nächsten Verwandten und, wenn Sie verheiratet sind, Ihr Ehepartner Ihre Erben. Sie können durch ein Testament aber auch eine andere Erbfolge festlegen. Damit ein Testament gültig ist, müssen Sie strenge Formvorgaben einhalten. Außerdem empfehle ich Ihnen, bevor Sie ein Testament errichten, genau zu überlegen, welche Konsequenzen die Erbfolge hat, die Sie festlegen möchten. Bei diesen Überlegungen unterstütze ich Sie gerne in einem gemeinsamen Gespräch.

Wenn Sie dann genau wissen, wie Sie Ihr Testament gestalten möchten, errichte es so für Sie, dass Ihre inhaltlichen Wünsche genau umgesetzt werden und die Formvorschriften eingehalten werden. Außerdem kann ich Ihnen erläutern, welche Alternativen es zu Testamenten gibt – zum Beispiel, indem Sie Immobilien schon zu Lebzeiten verschenken und Ihre Position gleichzeitig durch besondere Rechte absichern.

Der Tod eines Angehörigen bedeutet nicht nur eine emotional belastende Situation, sondern auch viele Wege und „Papierkram“ im Verlassenschaftsverfahren. Als sogenannter Erbenmachthaber kann ich diese Wege für Sie erledigen und Sie gleichzeitig bei wichtigen Fragen im Zusammenhang mit der Verlassenschaft beraten. Besonders wichtig ist die Frage, ob Sie eine bedingte oder eine unbedingte Erbantrittserklärung abgeben möchten. Wenn es mehrere Erben gibt, ist es außerdem sinnvoll, schon im Verlassenschaftsverfahren festzulegen, wie die Erbschaft aufgeteilt werden soll. Dazu kann ich mit Ihnen ein Erbteilungsübereinkommen erstellen, in dem Ihre individuellen Wünsche berücksichtigt werden.

Unternehmensgründung/Gesellschaftsrecht

Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich – besonders wenn es mehrere Gründer gibt – die Frage, in welcher Rechtsform das neue Unternehmen geführt werden soll – als Offene Gesellschaft, als Kommanditgesellschaft, als Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eventuell in einer anderen Form. Ich habe mich auf die Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen spezialisiert und helfe Ihnen gerne dabei, die richtige Rechtsform für Ihr Projekt zu finden, einen genau für Ihre Bedürfnisse passenden Gesellschaftsvertrag zu formulieren und Ihr Unternehmen in das Firmenbuch einzutragen.

GmbH-Verträge müssen in Form eines Notariatsakts errichtet werden und bei Firmenbuchanträgen müssen die Unterschriften von einem Notar beglaubigt werden. Da ich regelmäßig mit einem Notar zusammenarbeite, können Sie das alles bei einem Termin in meiner Kanzlei zu günstigen Bedingungen erledigen.

Verkehrsunfälle/Schadenersatz

Jeden Tag kommt es zu Verkehrsunfällen mit Sach- und Personenschäden und nicht immer sind Unfallgegner oder Versicherungen ohne Weiteres bereit, Schadenersatz zu leisten. Wenn Sie einen Schaden aus einem Verkehrsunfall haben, unterstütze ich Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche beim Unfallgegner und seiner Versicherung geltend zu machen – zunächst außergerichtlich und, wenn nötig auch vor Gericht.

Strafrecht

Vor Gericht zu stehen, ist meist eine unangenehme und belastende Situation. Das gilt besonders für Strafverfahren – sei es, dass Sie das Opfer einer Straftat geworden sind oder dass Ihnen selbst eine Straftat vorgeworfen wird. Daher ist professionelle Unterstützung in diesem Bereich besonders wichtig – und zwar am besten von Anfang an.

Wenn Ihnen eine Straftat vorgeworfen wird, begleite ich Sie von der ersten Vernehmung bei der Polizei bis zur Hauptverhandlung bei Gericht, damit Sie im gesamten Verfahren mit einer einheitlichen, in sich stimmigen Strategie auftreten können.

Wenn Sie das Opfer eine Straftat geworden sind und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, können Sie Ihre Schadenersatzansprüche als sogenannter Privatbeteiligter schon im Strafverfahren geltend machen – und damit das möglichst schnell und unkompliziert funktioniert, vertrete ich Sie gerne vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.

Privatinsolvenz

Es kann immer passieren, dass die Schulden einmal zu viel werden, sodass Sie nicht mehr alles bezahlen können. Für solche Fälle gibt es die Möglichkeit einer Privatinsolvenz. Das ist ein gerichtliches Verfahren, das Ihnen die Möglichkeit bietet, von einem Teil Ihrer Schulden befreit zu werden, wenn Sie einen bestimmten Teil Ihrer Schulden verlässlich zahlen. Damit Sie bei einer Privatinsolvenz das bestmögliche Ergebnis erzielen, ist eine kompetente und individuelle Beratung und Begleitung von der Vorbereitung bis zum Ende des Verfahrens nötig. Diese umfassende und persönliche Betreuung bei einer Privatinsolvenz biete ich Ihnen.

Inkasso und Betreibung

Wenn Ihnen jemand etwas schuldet, aber nicht zahlen möchte, kann ein Brief von mir mit den Worten „Rechtsanwalt“ am Briefkopf viel bewirken. Wenn Ihr Schuldner nach einer anwaltlichen Mahnung von mir noch immer nicht zahlt, klage ich Ihre Forderungen auch gerne ein und führe – falls nötig – auch das Exekutionsverfahren für Sie durch.

… und vieles mehr

Da ich eine Allgemeinkanzlei führe und mich immer gerne in neue Rechtsgebiete einarbeite, gibt es neben meinen angeführten Schwerpunkten noch viele andere Rechtsgebiete, in denen ich Sie gerne berate und vertrete. (Natürlich gibt es auch Rechtsgebiete, für die ich kein Fachmann bin. Wenn Sie mit Anliegen aus solchen Bereichen zu mir kommen, werde ich Ihnen ehrlich sagen, dass es sich hier nicht um eines meiner Spezialgebiete handelt – und Ihnen nach Möglichkeit einen spezialisierten Kollegen empfehlen.)

Weitere Gebiete, in denen ich Ihnen zur Verfügung stehe sind:

  • Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
  • Eherecht, Kindschaftsrecht und Unterhaltsrecht
  • Allgemeine Prozessführung
  • Komplizierte Behördenwege aller Art